Schutzkonzept: Prävention sexualisierter Gewalt
Leitbild
Der TUS Aumühle-Wohltorf von 1910 e.V. (TUS AW) setzt sich für das Wohlergehen aller Mitglieder, insbesondere aller uns anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ein. Sie sollen in unserem Verein ohne Gewalt und Diskriminierung aufwachsen.
Die körperliche und emotionale Nähe, die im Sport entstehen kann birgt aber auch die Gefahr sexualisierter Übergriffe und Gewalt. Die Vorstandsmitglieder und die Gruppe der Trainer-, Übungsleiter-, Sparten- und JugendleiterInnen des TUS AW werden durch eine Kultur der Aufmerksamkeit und des Handelns dazu beitragen, potenzielle Täter abzuschrecken und ein Klima zu schaffen, das Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene – mit und ohne Behinderung – im Sport vor sexualisierter Gewalt schützt. Ziel ist es, dass Sport Freude bereitet und ein sicherer Ort für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ist.
Sie werden dabei unterstützt von Ansprechpersonen (*APsG-Beauftragte) mit entsprechender Qualifikation. Ihre Arbeit geschieht im Auftrag des Vereins und in ständiger Absprache mit dem Vorstand.
Verhaltenskodexfür den TUS Aumühle-Wohltorf
und Maßnahmenkatalog:
Der TUS AW verpflichtet sich auf dieser Grundlage,
für eine Atmosphäre des gegenseitigen Respekts, der Toleranz und der Transparenz von Rechten gerade von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu sorgen,
die Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Übungsleitenden sowie Vereinsvertreter zu sensibilisieren und sie in der Entwicklung eines kompetenten Umgangs mit Hinweisen und Beschwerden zu sexualisierter Gewalt in all ihren Ausprägungen zu unterstützen,
bei der Auswahl von Mitarbeiter/innen, wie z.B. Übungsleiter/innen, Trainer/innen, Betreuer/innen oder Jugendleiter/innen, diese durch eine aktive Auseinandersetzung mit den Inhalten der Verhaltensrichtlinien für das Thema zu sensibilisieren und so ihre Aufmerksamkeit gegenüber Grenzüberschreitungen durch sexualisierte Gewalt zu erhöhen.
Die Unterschrift unter den Verhaltenskodex bzw. die Einbindung in einen Angestellten- oder Honorarvertrag soll auch als deutliches Warnsignal an potentielle Täter und Täterinnen verstanden werden,
ausgewählte Vertrauenspersonen als AnsprechpartnerInnen (PsG) zu benennen, die interne Verfahren aufbauen und Kontakt zu den zuständigen externen Beratungsstellen und Jugendämtern vermitteln und unterhalten,
Ressourcen und Gelder für die Entwicklung und Umsetzung von Präventionsmaßnahmen gegen sexualisierte Gewalt zur Verfügung zu stellen,
die Inhalte der Selbstverpflichtung in den Verein hineinzutragen und kontinuierlich über die eigenen Aktivitäten zu informieren,
auf die spezifischen Belange von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aufmerksam zu machen.
Hier findet sich eine Handlungsempfehlung für Fälle und Verdachtsfälle von sexualisierter Gewalt.
Präventions- und Beratungsangebote/Kooperationen
Kontakte:
PsG-Beauftragte des TUS AW
Ansprechpartnerin im Verdachtsfall:
Claudia Riemer – mobil: 0160 966 395 63
Ansprechpartner im Verdachtsfall:
Ulrich Schröder – Festnetz: 04104 – 96 25 677
Vorstand TUS AW:
1. Vorsitzender: Stefan Bormann, mobil: 0172 409 03 02
2. Vorsitzender: Norbert Pfeiffer , mobil: 0174 413 85 56
Jugendamt Herzogtum Lauenburg:
Kinderschutz (zuständig für Aumühle):
Sachbearbeiterin Birgit Maschke – Mobil; 0151 – 55 145 186
maschke(at)kreis-rz.de
Elbstraße 145 – 21481 Lauenburg
Landessportverband Schleswig-Holstein e.V.:
Telefon: 0431 – 64 86 – 199/ - 185
E-Mail: info(at)sportjugend-sh.de
Kontakte:
Martin Bokeloh – TSV Reinbek Geschäftsstelle
bokeloh@tsv-reinbek.de - Telefon: 040 – 40 11 326 – 0
Theodor-Storm-Str. 22 – 21465 Reinbek
Geschulte Ansprechpartnerinnen im Verdachtsfall:
Maren Vollstedt - vollstedt(at)tsv-reinbek.de
Svea Bokeloh - svea.bokeloh(at)tsv-reinbek.de